Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist umgangssprachlich nur unter den Namen Bauherrenhaftplicht bekannt.Bei dem Bau eines Hauses ist auch bei sorgfältiger Planung alles mit Risiken und Gefahren verbunden. Um allen Vorzubeugen ist der Abschluss Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht umgehbar und sollte daher nicht vergessen werden. Vor allem, wenn der Bauherr seinen Hausbau mit einer Baufinanzierung ermöglicht hat, sollte immer auf Nummer sicher gegangen werden.
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Diese Form der Versicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Denn wer baut schafft gleichzeitig einen Gefahrenherd und ist somit in der Verantwortung.
Der Bauherr hat die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass alle Gefahrenquellen, welche beim Hausbau entstehen, auch ordnungsgemäß abgesichert werden müssen (z.B. Baugrube muss für Unbefugte unzugänglich sein). Kommt der Bauherr der Verkehrssicherungspflicht nicht nach und kommt es beispielsweise durch die ungenügende Absicherung der Baustelle zu Personen- oder Sachschäden, haften Sie für den entstandenen Schaden – Im schlimmsten Falle sogar unbegrenzt!
Auch wenn die Bauherrenhaftpflicht vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, dürfen dennoch nicht die geltenden Bauvorschriften und Sicherheitsrichtlinien umgangen werden.
Der Bauherr hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass seine Baustelle gut und vorallem richtig abgesichert ist. Dazu genügt es nicht, einfach ein Schild mit dem Baustellenzeichen aufzustellen. Zäune, die die Baustelle umgeben, müssen intakt sein, Gruben ausreichend abgedeckt und das Baugelände sollte über eine ausreichende Absperrung verfügen. Hier setzt die Bauherrenhaftpflichtversicherung an.
Die Aufgabe der Versicherung besteht darin nicht berechtigte Schäden abzuwehren und entstandene Schäden zu regulieren. Eine einfache Bauherrenhaftpflicht deckt jedoch nicht alle Risiken. Erstellt der Bauherr die Planung selbst und will dabei noch die Bauleitung übernehmen so muss er dies der Versicherung umgehend mitteilen.
Damit sowohl die Bauarbeiter als auch unentgeltlich mitarbeitende Freunde oder Angehörige einen entsprechenden Versicherungsschutz durch die Police erhalten, muss der Bauherr seinem Versicherer mitteilen, in welcher Höhe sich die Eigenleistung bewegt.
Die Auswahlpflicht des Bauherrn
Für das Bauvorhaben muss der Auswahlpflicht nachkommen werden. Man sollte daher darauf achten, geeignete Architekten und Handwerker auszuwählen. Für die Beauftragung des Hausbau an einer nur unzureichend vielleicht auch billigeren befähigten Firma oder Person, haftet der Bauherr von seinem privat Vermögen für eventuell dadurch entstehende Schäden. Hohe Schadensersatzforderungen können die Folge sein. Im schlimmsten Fall kann es sogar sein das, dass Haus unbewohnbar ist oder neu erbaut werden muss.