Die Eigentumswohnung


Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte sich darüber im klaren sein, das er nur den Teil einer Immobilie sein Eigen nennen kann.

Das Grundstück, Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen zählen nicht zum persönlichen Eigentum, sondern sind Gemeinschaftseigentum, welches Sie sich mit den anderen Mitbewohnern teilen müssen.

Alle anfallenden Kosten die dem Gemeinschaftseigentum unterliegen, werden geteilt und auf alle anderen Miteigentümer umgelegt.

Als Besitzer einer Eigentumswohnung haben Sie Rechte und Pflichten.

Ihr persönliches Eigentum – die Wohnung – können Sie Händeln, wie Sie möchten.

Wenn es um das Gemeinschaftseigentum geht haben Sie Mitspracherecht, müssen sich aber dem Willen der Mehrheit der Miteigentümer beugen.

So sollte man sich gut überlegen, wo man sich eine Eigentumswohnung kauft!