Auch der Mieter einer Mietwohnung hat Rechte und Pflichten.
So darf der Vermieter dem Mieter z.B. nicht das Rauchen in der Wohnung verbieten.
Ebenso darf der Vermieter dem Mieter nicht vorschreiben, wie er die Wohnung einzurichten hat.
Allerdings hat der Vermieter das Recht, einen Schlüssel der Wohnung einzubehalten, um im Notfall schnell in die Wohnung zu können.
Dieser Schlüssel muss aber in einem versiegelten Umschlag aufbewahrt werden, und darf wirklich nur im Notfall benutzt werden.
Zu den Pflichten des Mieters gehört es, dass er z.B. die Wohnung pfleglich behandelt und Renovierungsarbeiten lt. des Mietvertrags durchführt.
Ebenso ist es seine Pflicht, das Umfeld der Wohnung sauber zu halten, wenn es so im Mietvertrag vereinbart ist.
Das der Mieter regelmäßig seine Miete bezahlt ist ja wohl selbstverständlich, und muss nicht noch einmal extra betont werden!